
PRAXISLEITFADEN
1. Termine für Praxisbesuche sind grundsätzlich nicht notwendig. Es gibt aber selbstverständlich die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren, wenn man z.B. zu einer bestimmten Uhrzeit in die Sprechstunde kommen möchte.
2. Hausbesuche werden kurzfristig bei akuten Erkrankungen sowie fest in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
3. Blutabnahmen werden täglich, in der Regel nüchtern (Wasser darf vorher getrunken werden) zwischen 8.30 und 10 Uhr durchgeführt. Schilddrüsenwerte können auch Nachmittags und nicht nüchtern bestimmt werden. Die Ergebnisse werden im Normalfall von Patienten aktiv erfragt.
4. Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU-B.) können grundsätzlich nur bei persönlichem Erscheinen und maximal 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden.
